Der Tarif des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON-Tarif ) gilt für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in den Zügen des Nahverkehrs, in Straßenbahnen und Bussen des Linienverkehrs der teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
Die gesamten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen erhalten Sie in der Geschäftstelle des ZVON.
Der ZVON-Tarif enthält im
Teil A
Allgemeine und Besondere Beförderungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anspruch auf Beförderung
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
§ 5 Zuweisung von Wagen und Plätzen, Übergangskarten
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
§ 7 Zahlungsmittel
§ 8 Ungültige Fahrausweise
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt
§ 11 Beförderung von Sachen
§ 12 Beförderung von Tieren
§ 13 Fundsachen
§ 14 Haftung
§ 15 Verjährung
§ 16 Regelung von Ersatzansprüchen
§ 17 Gerichtsstand
Teil B
Tarifbestimmungen
1 Geltungsbereich
2 Fahrausweise, Fahrpreise
3 Einzelfahrscheine und 4-Fahrten-Karten
4 Tageskarten
5 Zeitkarten
6 Unentgeltliche Beförderung
7 Gruppenfahrscheine
8 Fahrkarten für die 1. Klasse
9 Beförderung von Sachen und Tieren
10 Übergangsregelungen bei Tarifänderungen
Teil C
Sonderregelungen/Sonderangebote
1 Regelungen zum Abonnement
2 Regelungen für verbundraumübergreifende Fahrten
3 Tarifbestimmungen der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH
4 Beförderungsentgelte für alternative Bedienformen (Rufbus und Anrufsammeltaxi)
5 Sonderangebote
Teil D
Anlagen
Anlage 1: Liniennetzplan Verbundraum (gesondert)
Anlage 2: Zusammenstellung der ÖPNV-Linien
Anlage 3: Preistabellen und zeitliche Gültigkeit
Anlage 4: Preise SuperSommerFerienTicket und fleXX-Ticket
Anlage 5: Darstellung der Tarifeinheiten
Anlage 6: Übergangskarten für die 1. Klasse
Anlage 7: Tarife der SOEG
Anlage 8: Gebühren und Entgelte
Anlage 9: AGB HandyTicketing
Anlage 10: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr
Die Ausgabe dieses Tarifs und der dazu erscheinenden Nachträge wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30.01.1950 im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. durch Abdruck des Wortlautes regional in geeigneten Medien bekannt gemacht.
Nachträge, Änderungen und Ergänzungen werden ebenfalls durch Abdruck ihres Wortlauts regional in geeigneten Medien bekannt gegeben.
Soweit in diesem Tarif Abkürzungen gebraucht sind, bedeutet
BB Deutsche Bahn AG = Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Gesamtausgabe)
DB AG = Deutsche Bahn AG
SOEG = Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH
ZVON = Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
EVO = Eisenbahn-Verkehrsordnung
Züge des Nahverkehrs sind RegionalBahn (RB), RegionalExpress (RE) und die fahrplanmäßigen Züge der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH, der SOEG (SOE) sowie die TRILEX-Züge (TLX) der Vogtlandbahn-GmbH.
Die im Tarif genannten Preise und Beträge werden in Euro angegeben.
(1) Ein Fahrgast kann Handgepäck und Traglasten unentgeltlich mitnehmen. Traglasten sind Gegenstände, die ohne Handgepäck zu sein, von einer Person getragen werden können. Kleine Haustiere oder Hunde werden, wenn sie in einem geeigneten Behältnis wie Handgepäck untergebracht sind, unentgeltlich befördert.
(2) Für die Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes, der nicht gemäß Absatz 1 in einem Behältnis untergebracht werden kann, ist ein ermäßigter Einzelfahrschein entsprechend den für die Fahrt erforderlichen Tarifeinheiten zu erwerben.
Schwerbehinderte können nach Maßgabe des SGB IX einen Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen.
(3) Für Handwagen, Fahrradanhänger und Ähnliches ist, soweit die allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen eingehalten werden, das Beförderungsentgelt zum Normalfahrpreis zu zahlen.
(Quelle: ZVON - Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen)