Miutter und Tochter im Zug
Verkehrsgesellschaft Görlitz

Beförderung von Sachen und Tieren

11.08.2009

(1) Ein Fahrgast kann Handgepäck und Traglasten unentgeltlich mitnehmen. Traglasten sind Gegenstände, die ohne Handgepäck zu sein, von einer Person getragen werden können. Kleine Haustiere oder Hunde werden, wenn sie in einem geeigneten Behältnis wie Handgepäck untergebracht sind, unentgeltlich befördert.

(2) Für die Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes, der nicht gemäß Absatz 1 in einem Behältnis untergebracht werden kann, ist ein ermäßigter Einzelfahrschein entsprechend den für die Fahrt erforderlichen Tarifeinheiten zu erwerben.

Schwerbehinderte können nach Maßgabe des SGB IX einen Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen.

(3) Für Handwagen, Fahrradanhänger und Ähnliches ist, soweit die allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen eingehalten werden, das  Beförderungsentgelt zum Normalfahrpreis zu zahlen.

(Quelle: ZVON - Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen)

Zuletzt aktualisiert 11.08.2009